Ausnahmsweise: Zuckerproduzenten dürfen sich mit Kapazitäten aushelfen

Die potenzielle Gasmangellage wirkt sich jetzt auf das deutsche Kartellrecht aus. Wie das Bundeskartellamt mitteilte, dürfen die vier in Deutschland beheimateten Zuckerproduzenten einander Produktionskapazitäten zur Verfügung stellen, wenn aufgrund mangelnder Gasversorgung die Produktion in einzelnen Fabriken stillstehen sollte. Es gelten aber einige Bedingungen.