Mindestlohn im Vorpraktikum?

Praktikantinnen und Praktikanten geht es heute besser als noch vor rund sieben Jahren. Grundsätzlich gilt für sie wie für andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unter bestimmten Voraussetzungen auch der gesetzliche Mindestlohn. Den gibt es nicht, wenn es nicht länger als drei Monate dauert – oder wenn es ein Pflichtpraktikum im Rahmen des Studiums ist. Wie verhält es sich mit einem Vorpraktikum? Das musste das BAG entscheiden.