Austausch sensibler Informationen kann bezweckte Wettbewerbsbeschränkung sein
Eine Geldbuße in Höhe von 225 Millionen Euro hat die portugiesische Wettbewerbsbehörde Autoridade de Concorréncia gegenüber 14 Kreditinstituten verhängt. Der Vorwurf: Austausch sensibler Informationen über mindestens zehn Jahre. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) nahm das zum Anlass, grundsätzlich zur bezweckten Wettbewerbsbeschränkung Stellung zu nehmen.