Arbeitgebender nach Vorlage negativen PCR-Tests im Annahmeverzug

Ein Arbeitnehmer kehrte aus einem Corona-Risikogebiet zurück, unterzog sich zwei PCR-Tests, die beide negativ waren, und bekam vom Arzt Symptomfreiheit attestiert. Trotzdem untersagte sein Arbeitgeber für 14 Tage das Betreten des Betriebsgeländes und zahlte für die Zeit keinen Lohn. Basis dafür war das interne Hygienekonzept. Das war nicht rechtens.