KI kann kein Erfinder sein

Wie der Bundesgerichtshof (BGH) per Beschluss entschieden hat, kann nur eine natürliche Person Erfinder im Sinne des § 37 des Patentgesetzes (PatG) sein. Ein maschinelles, aus Hard- oder Software bestehendes System kann auch dann nicht als Erfinder benannt werden, wenn es über Funktionen künstlicher Intelligenz verfügt.