Weitreichende Prüfpflichten 

Seit Juli des vergangenen Jahres ist die „Foreign Subsidies Regulation“ oder zu deutsch EU-Drittstaatensubventionsverordnung (DSVO) in Kraft, seit Oktober gelten die dort vorgesehenen Anmeldepflichten für M&A-Transaktionen sowie die Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren. Rechtsabteilungen müssen einige Punkte beachten und gut vorbereitet sein.