EuGH entscheidet zur Gleichbehandlung bei der Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren
Unternehmen aus einem Land außerhalb der Europäischen Union können sich im Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahrens nicht auf Gleichbehandlung berufen, wenn zwischen dem Drittland und der EU keine entsprechende internationale Übereinkunft besteht. Das hat heute der Europäische Gerichtshof entschieden.
Weitreichende Prüfpflichten
Seit Juli des vergangenen Jahres ist die „Foreign Subsidies Regulation“ oder zu deutsch EU-Drittstaatensubventionsverordnung (DSVO) in Kraft, seit Oktober gelten die dort vorgesehenen Anmeldepflichten für M&A-Transaktionen sowie die Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren. Rechtsabteilungen müssen einige Punkte beachten und gut vorbereitet sein.