„Zauber Dubais“ muss aus dem Emirat kommen

In vier Eilverfahren hat das Oberlandesgericht Köln verschiedenen Antragstellern Recht gegeben, die gegen Anbieter der so genannten „Dubai-Schokolade“ vorgegangen waren. Tatsächlich stammten die Köstlichkeiten nicht von dort und der Vertrieb muss nun unterbleiben.