Ne bis in idem im Wettbewerbsrecht
Niemand darf wegen einer Straftat, derentwegen er nach dem Gesetz rechtskräftig verurteilt oder freigesprochen worden ist, nochmals belangt werden. Das gilt auch für das Einzugsgebiet der Europäischen Union und ebenso für Unternehmen. Im Wettbewerbsrecht kann es zu komplizierten Fragestellungen kommen. In zwei Angelegenheiten hat aktuell der Europäische Gerichtshof Stellung bezogen.