Verbraucher sollen schneller und einfacher klagen können

Das Bundesministerium der Justiz hat Mitte Februar den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbandsklagenrichtlinie vorgelegt. Verbraucherverbände können danach die Erfüllung gleichartiger Ansprüche für Verbraucherinnen und Verbraucher künftig direkt einklagen. Auch qualifizierten Einrichtungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten steht diese Möglichkeit offen, ebenso wie kleinen Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz zehn Millionen Euro nicht übersteigt.

Bundesregierung schafft Rahmen für Verbandsklage auf Leistung

Bis Dezember dieses Jahres muss die Bundesregierung eine Verbandsklage im deutschen Recht etablieren, die konkret auf Leistung ausgerichtet ist und Ansprüche nicht nur feststellt. So sieht das eine EU-Richtlinie vor. Jetzt hat das Bundesjustizministerium einen entsprechenden Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht. Das neue Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) sieht Leistungsklagen vor

Zu hohe Inkassokosten?

Ein neues Beispiel für eine Musterfeststellungsklage liefert der Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv: Diese richtet sich gegen die Inkassokosten, die die Firma EOS Investment GmbH für die Beauftragung einer weiteren Firma, der EOS Deutscher Inkasso-Dienst (EOS DID), den Verbaucherinnen und Verbrauchern in Rechnung stellt. Beide Unternehmen gehören zur Otto-Group.