Werbung mit „klimaneutral“ nicht per se irreführend

Bei der Bewerbung von Produkten mit dem Attribut „klimaneutral“ ist Vorsicht geboten, schnell sieht sich ein Hersteller mit dem Vorwurf des Greenwashings konfrontiert. Umgekehrt stellt diese Form der Werbung aber auch nicht ohne weiteres eine Irreführung der Verbraucher da, sagt das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem aktuellen Urteil.