Deutsche Bahn setzt Kartellamtsvorgaben um

Wie das Bundeskartellamt mitteilt, hat die Deutsche Bahn bei der Umsetzung der Vorgaben aus der Missbrauchsentscheidung aus dem vergangenen Sommer Fortschritte erzielt. Sie hat mit Mobilitätsplattformen erste Verträge über den Zugang zu Prognosedaten des Schienenpersonenverkehrs abgeschlossen.

Drängt Deutsche Bahn Mobilitätsanbieter aus dem Markt?

Ende 2019 hatte das Bundeskartellamt gegen die Deutsche Bahn ein Missbrauchsverfahren wegen Verstoßes gegen §§ 19, 20 GWB und Art. 102 AEUV eingeleitet. Jetzt ist es zum vorläufigen Ergebnis gelangt, dass bestimmte Verhalten und Vertragsklauseln einen Missbrauch von Marktmacht darstellen.