Keine Anordnung einer Präsenzpflicht ohne Mitbestimmung des Betriebsrats

Eine Arbeitgeberin hatte einseitig und in abweichender Regelung zur bestehenden Betriebsvereinbarung Präsenztage am regelmäßigen Arbeitsplatz angeordnet. Das kann sie laut einer bereits rechtskräftigen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München (LAG) nicht. Zunächst hätte das Mitbestimmungsverfahren entweder durch Abschluss einer Betriebsvereinbarung, durch Einigungsstellenanspruch oder durch eine rechtskräftige Entscheidung im Hauptsacheverfahren geklärt ist.

Tür und Tor geöffnet

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