EU-Kommission verhängt Geldbuße in Höhe von 798 Mio. Euro gegen Meta

Das Unternehmen hat seine marktbeherrschende Stellung missbraucht und damit gegen Artikel 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verstoßen.
Der Fall um Datenlecks bei Facebook ist das erste Leitentscheidungsverfahren

Seit dem 31. Oktober 2024 kann der Bundesgerichtshof ein bei ihm anhängiges Revisionsverfahren zum Leitentscheidungsverfahren machen. Und der BGH macht davon prompt Gebrauch: Ein Verfahren im Zusammenhang mit Datenlecks bei Facebook geht als erstes Leitentscheidungsverfahren in die Geschichte ein.
Digitales-Dienste-Gesetz: EU-Kommission leitet Verfahren gegen Meta ein

Die Europäische Kommission hat gegen den Mutterkonzern von Facebook und Instagram ein förmliches Verfahren eingeleitet. Darin geht es um die Prüfung, ob Meta gegen das Gesetz über Digitale Dienste (DSA) verstoßen hat.
Datenverarbeitung bei Meta: Bundeskartellamt darf Verstoß gegen DSGVO prüfen

Eine nationale Wettbewerbsbehörde darf im Zusammenhang mit der Überprüfung des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung durch ein Unternehmen feststellen, ob dessen Verhalten gegen die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung verstößt. Sie tritt dabei allerdings nicht an die Stelle der eigens durch die Verordnung eingerichteten Aufsichtsbehörden. Das hat der Europäische Gerichtshof auf Anfrage des Oberlandesgerichts Düsseldorf jetzt entschieden.
Datenschutzverstoß: Meta soll 1,2 Milliarden Euro zahlen

Die irische Data Protection Commission (DPC) hat gegen Meta Ireland wegen Verstoßes gegen Art. 46 Abs. 1 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ein Bußgeld in Höhe von 1,2 Milliarden Euro verhängt. Im Zusammenhang mit der Bereitstellung seiner Facebook-Dienste hat das Unternehmen personenbezogene Daten aus der EU beziehungsweise dem Europäischen Wirtschaftsraum in die USA übermittelt, ohne hinreichende Vorkehrungen getroffen zu haben
Meta unterliegt erweiterter Missbrauchsaufsicht

Das deutsche Bundeskartellamt hat die vormals unter Facebook firmierende Gesellschaft Meta Platforms Inc. als Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung klassifiziert. Nach den neuen wettbewerbsrechtlichen Vorschriften stehen der Bundesbehörde damit die Instrumente der erweiterten Missbrauchsaufsicht zur Verfügung.
Wegen Fake-Accounts: Meta muss Nutzerdaten herausgeben

Meta Platforms, ehemals Facebook Incorporated, muss als Betreiberin des Social-Media-Dienstes Instagram Auskunft über Namen, E-Mail-Adresse und Telefonnummer eines Nutzers – oder einer Nutzerin – erteilen. Der Grund: Die unter dem Account bereitgestellten Inhalte verletzten in strafrechtlich relevanter Form das allgemeine Persönlichkeitsrecht einer anderen Person.