Verbandsklage wegen Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zulässig
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Meta Platforms im Klagewege aufgefordert, die Zugänglichmachung kostenloser Spiele von Drittanbietern zu unterlassen. Der Bundesgerichtshof hatte Zweifel an der Zulässigkeit einer solchen Klage und wandte sich an den Europäischen Gerichtshof. Der hat entschieden, dass Verbandsklagen wegen Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind.