Heckler & Koch: Hauptversammlungsbeschlüsse nichtig
Das Landgericht Stuttgart hat mehrere Hauptversammlungsbeschlüsse der Heckler & Koch AG für nichtig erklärt. Geklagt hatte ein Aktionär. Gegenstand war die Rechtmäßigkeit von Beschlüssen der Hauptversammlung vom 31. August des vorigen Jahres. Inhaltlich betraf das vor allem die Gewinnverwendung und die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat für das Jahr 2020.