Potenzielles Wettbewerbsverhältnis reicht nicht für Unterlassungsanspruch

Das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main hat in einem Rechtsstreit um den Vertrieb von Arzneimitteln entschieden, dass allein das potenzielle Wettbewerbsverhältnis nicht ausreicht, um einen Unterlassungsanspruch durchzusetzen. Das berge die Gefahr „uferloser Ausweitung“, so das OLG.