BAG stellt Weichen für neue Rechtsprechung in Massenentlassungsverfahren

Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) beabsichtigt, seine Rechtsprechung hinsichtlich einer im Zusammenhang mit Massenentlassungen stehenden Kündigung zu ändern. Bisher war eine solche Kündigung wegen Verstoßes gegen § 134 BGB unwirksam, wenn im Zeitpunkt der Erklärung keine oder eine fehlerhafte Anzeige an die Agentur für Arbeit erging.
Im Zweifel lieber einmal zu viel

Fehler im Massenentlassungsanzeigeverfahren führten bisher oft zur Unwirksamkeit der Kündigung. Das vom Bundesarbeitsgericht hierfür entwickelte Sanktionssystem steht jedoch möglicherweise nicht im Einklang mit der Systematik des Schutzes, wie er durch die EU-Massenentlassungsrichtlinie (MERL) vermittelt wird. Bis endgültige Rechtssicherheit besteht, sollten Unternehmen größte Sorgfalt walten lassen.