Im Zweifel lieber einmal zu viel

Fehler im Massenentlassungsanzeigeverfahren führten bisher oft zur Unwirksamkeit der Kündigung. Das vom Bundesarbeitsgericht hierfür entwickelte Sanktionssystem steht jedoch möglicherweise nicht im Einklang mit der Systematik des Schutzes, wie er durch die EU-Massenentlassungsrichtlinie (MERL) vermittelt wird. Bis endgültige Rechtssicherheit besteht, sollten Unternehmen größte Sorgfalt walten lassen.