Sozialauswahl versus Massenentlassungsanzeige
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat einer Kündigungsschutzklage nach einer Massenentlassung stattgegeben. Wohlweislich aber nicht deshalb, weil die Massenentlassungsanzeige fehlerhaft war, sondern weil die Sozialauswahl nicht ordnungsgemäß erfolgte.