BAG stellt Weichen für neue Rechtsprechung in Massenentlassungsverfahren

Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) beabsichtigt, seine Rechtsprechung hinsichtlich einer im Zusammenhang mit Massenentlassungen stehenden Kündigung zu ändern. Bisher war eine solche Kündigung wegen Verstoßes gegen § 134 BGB unwirksam, wenn im Zeitpunkt der Erklärung keine oder eine fehlerhafte Anzeige an die Agentur für Arbeit erging.

Arbeitnehmerschutz in Massenentlassungsverfahren

Massenentlassungsverfahren unterliegen aufgrund ihrer schwerwiegenden Bedeutung für viele Angestellte eines Unternehmens einem strengen und stark formalisierten Prozedere. Basis sind die Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union über Massenentlassungen, kurz MERL. Diese sind in Deutschland in den §§ 17 ff. des Kündigungsschutzgesetzes umgesetzt. In einem aktuellen Fall musste das Bundesarbeitsgericht die Frage des besonderen Arbeitnehmerschutzes klären.