Wettbewerbsbehörden haben umfassende Prüfpflicht
Eine nationale Wettbewerbsbehörde muss im Rahmen einer Prüfung des Missbrauchs einer beherrschenden Stellung prüfen, ob Ausschließlichkeitsklauseln tatsächlich geeignet sind, mindestens ebenso leistungsfähige Wettbewerber vom Markt zu verdrängen. Dabei darf sie vom Unternehmen in beherrschender Stellung vorgelegte potenzielle Gegenbeweise nicht einfach unter den Tisch fallen lassen.