Drängt Deutsche Bahn Mobilitätsanbieter aus dem Markt?

Ende 2019 hatte das Bundeskartellamt gegen die Deutsche Bahn ein Missbrauchsverfahren wegen Verstoßes gegen §§ 19, 20 GWB und Art. 102 AEUV eingeleitet. Jetzt ist es zum vorläufigen Ergebnis gelangt, dass bestimmte Verhalten und Vertragsklauseln einen Missbrauch von Marktmacht darstellen.

Der neue § 39a GWB: Bundeskartellamt prüft Übernahme kleiner Unternehmen

Mit dem neu in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen eingefügten § 39 a hat das Bundeskartellamt ein Instrument zur Hand, unter bestimmten Voraussetzungen jeden Zusammenschluss eines Unternehmens mit einem anderen Betrieb zu überprüfen. Ein aktuelles Beispiel für die Vorgehensweise kommt jetzt aus dem Entsorgungsbereich.