Sachverständige diskutierten Änderungen des Lobbyregistergesetzes
Viele Wirtschaftszweige versuchen, mittels Lobbyisten Einfluss auf die Gesetzgebung zu nehmen. Von ihnen gibt es mehr als Abgeordnete im Bundestag. Seit dem 1. Januar 2022 müssen sie sich in das deutsche Lobbyregister eintragen, via Datenbank auf der Webseite des Bundestages. Es werden Angaben zu Auftraggebern, Themenfeldern und zum personellen und finanziellen Aufwand gemacht. Zum 1. Januar 2024 plant die Bundesregierung Änderungen. Diese haben Sachverständige nun diskutiert.