EuGH mit weiter Auslegung des Herstellerbegriffs

Der Europäische Gerichtshof hat sich in einem Rechtsstreit um einen fehlerhaften Airbag zum Herstellerbegriff geäußert – und dies ganz im Sinne des Verbraucherschutzes. Auch der Lieferant kann diesem unterfallen, auch wenn er nicht im eigentlichen Sinn Hersteller ist.