Bundesgerichtshof trifft Entscheidung im ersten Leitentscheidungsverfahren

Der Bundesgerichtshof hat in seinem ersten Leitentscheidungsverfahren eine Entscheidung getroffen: Auch der bloße und kurzzeitige Verlust der Kontrolle über eigene personenbezogene Daten infolge eines Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung kann einen immateriellen Schaden begründen.
Der Fall um Datenlecks bei Facebook ist das erste Leitentscheidungsverfahren

Seit dem 31. Oktober 2024 kann der Bundesgerichtshof ein bei ihm anhängiges Revisionsverfahren zum Leitentscheidungsverfahren machen. Und der BGH macht davon prompt Gebrauch: Ein Verfahren im Zusammenhang mit Datenlecks bei Facebook geht als erstes Leitentscheidungsverfahren in die Geschichte ein.
Leitentscheidungen des BGH in Massenverfahren sollen Rechtssicherheit erhöhen

Die Bundesregierung bemüht sich um eine weitere Entlastung der Justiz und mehr Rechtsklarheit. Zu den Maßnahmen gehört, dass der Bundesgerichtshof künftig in Massenverfahren Leitentscheidungen treffen kann. Diese sollen grundsätzliche Rechtsfragen einheitlich beantworten, damit die mit den Fällen befassten Instanzen schneller, transparenter und in nachvollziehbarer Weise entscheiden können.