Von der Schwierigkeit, einheitliche Maßstäbe zu finden

Der Bundesgerichtshof hat der berühmten Birkenstock-Sandale den Urheberrechtsschutz verweigert. Es handele sich nicht um urheberrechtlich geschützte Werke der angewandten Kunst. Das kann man so sehen, warum es etwa beim Tripp Trapp Stuhl anders ist, erschließt sich dann aber nicht.