Keine eigenmächtige Ansprache von Kunden auf privaten Social-Media-Accounts
Verarbeiten Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter eines Unternehmens Kundendaten in ihren privaten Accounts auf sozialen Netzwerken, kann der Kunde oder die Kundin Auskunft über diese Angestellten sowie künftiges Unterlassen der Verarbeitung verlangen. Das hat das Landgericht Baden-Baden entschieden.