Arbeitgeber müssen betriebliche Eingliederung auch wiederholt anbieten

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die lange arbeitsunfähig erkrankt sind, schützt seit 2004 das betriebliche Eingliederungsmanagement vor einer Entlassung. Dieses greift, wenn Angestellte länger als sechs Wochen krankheitsbedingt fehlen. Die Parteien sollen in dem Verfahren gemeinsam nach „milderen“ Lösungen suchen und gegebenenfalls die spezifischen Arbeitsumstände für Betroffene verändern.

Arbeitnehmerschutz in Massenentlassungsverfahren

Massenentlassungsverfahren unterliegen aufgrund ihrer schwerwiegenden Bedeutung für viele Angestellte eines Unternehmens einem strengen und stark formalisierten Prozedere. Basis sind die Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union über Massenentlassungen, kurz MERL. Diese sind in Deutschland in den §§ 17 ff. des Kündigungsschutzgesetzes umgesetzt. In einem aktuellen Fall musste das Bundesarbeitsgericht die Frage des besonderen Arbeitnehmerschutzes klären.

Wegen WhatsApp-Chat: Arbeitsvertragsauflösung auf Umwegen

Menschenverachtende Äußerungen in einem privaten Austausch via WhatsApp rechtfertigen nicht die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, sagt das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Über einen kleinen Umweg ist es aber doch aufgelöst worden.