Beleidigungen in Chatgruppe können Kündigungsgrund sein

Bei der Verwendung sozialer Medien befinden sich die Nutzer nicht im rechtsfreien Raum. Immer häufiger sind entsprechende Sachverhalte Gegenstand von Gerichtsverhandlungen. Um eine Kündigung wegen beleidigender und menschenverachtender Äußerungen gegenüber Kolleginnen und Kollegen in einer Chatgruppe ging es in einem Fall, das jetzt das Bundesarbeitsgericht entschieden hat.

Arbeitszeitbetrug: Auch der Verdacht rechtfertigt Kündigung

Ein Arbeitgeber darf einem Arbeitnehmer auch aufgrund des bloßen Verdachts eines erheblichen Fehlverhaltens ordentlich kündigen. Dafür müssen Tatsachen vorliegen, die zugleich eine außerordentliche und fristlose Kündigung gerechtfertigt hätten. Bloße, auf mehr oder weniger haltbare Vermutungen gestützte Verdächtigungen reichen hingegen nicht aus.

Nachkündigung des Air-Berlin-Personals ist wirksam

Gut fünf Jahre ist es her, da meldete mit Air Berlin die seinerzeit zweitgrößte deutsche Fluggesellschaft Insolvenz an. Neben anderen Konsequenzen kostete das auch rund 8.000 Mitarbeitern den Job. Bei der ersten Kündigungswelle ging einiges schief. Jetzt hat das Bundesarbeitsgericht über die Nachkündigung entschieden.

Sonderkündigungsschutz für Datenschutzbeauftragte europarechtskonform

Verpflichtend bestellten Datenschutzbeauftragten können Unternehmen nur außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen. Dieser besondere Kündigungsschutz ist europarechtskonform. Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) spiegeln die enorme Bedeutung des Datenschutzes wider.

Kündigung während der Elternzeit kann wirksam sein

Seit 2016 existiert das „besondere elektronische Anwaltspostfach“, beA, seit 2018 besteht eine passive Während der Elternzeit darf ein Arbeitgebender seinen Arbeitnehmenden grundsätzlich nicht ordentlich kündigen. Diese genießen in dieser Lebensphase einen besonderen Schutz. Eine Ausnahme besteht nur, wenn die zuständige Behörde die Kündigung für zulässig erklärt, weil etwa die Weiterbeschäftigung nicht zumutbar ist. Die Hürden sind indes hoch.

Datenschutzverstoß: Kündigung des Bosch-Betriebsrates vom Bruch wirksam

Die Robert Bosch GmbH hatte dem langjährigen Betriebsratsmitglied Karsten vom Bruch Anfang 2019 zum zweiten Mal außerordentlich gekündigt. Dieses Mal wegen des Verstoßes gegen Bestimmungen des Datenschutzrechts. Im Zusammenhang mit dem ersten Kündigungsschutzverfahren hatte der Ingenieur der Betriebsöffentlichkeit via Link zu einer Dropbox Prozessakten der Robert Bosch GmbH offenbart.

Sixt und die Posse um vergebliche Kündigungsversuche

Gleich drei außerordentliche Kündigungen hat das Autovermietungsunternehmen Sixt an seinem Standort am Düsseldorfer Flughafen gegenüber einer Mitarbeiterin ausgesprochen. Das Arbeitsgericht in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt hält keine davon für wirksam.

Arbeitgeber müssen betriebliche Eingliederung auch wiederholt anbieten

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die lange arbeitsunfähig erkrankt sind, schützt seit 2004 das betriebliche Eingliederungsmanagement vor einer Entlassung. Dieses greift, wenn Angestellte länger als sechs Wochen krankheitsbedingt fehlen. Die Parteien sollen in dem Verfahren gemeinsam nach „milderen“ Lösungen suchen und gegebenenfalls die spezifischen Arbeitsumstände für Betroffene verändern.

Arbeitnehmerschutz in Massenentlassungsverfahren

Massenentlassungsverfahren unterliegen aufgrund ihrer schwerwiegenden Bedeutung für viele Angestellte eines Unternehmens einem strengen und stark formalisierten Prozedere. Basis sind die Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union über Massenentlassungen, kurz MERL. Diese sind in Deutschland in den §§ 17 ff. des Kündigungsschutzgesetzes umgesetzt. In einem aktuellen Fall musste das Bundesarbeitsgericht die Frage des besonderen Arbeitnehmerschutzes klären.

Verdächtige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Unterstellen darf ein Arbeitgeber oder eine Arbeitgeberin nichts, aber es ist schon etwas verdächtig, wenn Angestellte kündigen und mit der Kündigung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Tatsächlich kann das den Beweiswert des ärztlichen Dokuments erschüttern. Das gilt vor allem dann, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst.