Verdächtige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Unterstellen darf ein Arbeitgeber oder eine Arbeitgeberin nichts, aber es ist schon etwas verdächtig, wenn Angestellte kündigen und mit der Kündigung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Tatsächlich kann das den Beweiswert des ärztlichen Dokuments erschüttern. Das gilt vor allem dann, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst.