Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann erschüttert sein

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und entsprechenden Folgebescheinigungen erschüttert sein kann. Notwendig sind ernsthafte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit. Um diese zu belegen, können Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen tatsächliche Umstände darlegen.

Beweiskraft der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert

Kündigt ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin und bleibt für die Dauer der gesamten Kündigungsfrist auf Grundlage eingereichter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen der Arbeit fern, muss er oder sie damit rechnen, keine Entgeltfortzahlung zu erhalten. Der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann erschüttert sein.