Keine Preisabsprachen zwischen Mineralölgesellschaften festgestellt

Das Bundeskartellamt hat im Rahmen einer Untersuchung keine Anhaltspunkte für Preisabsprachen zwischen Mineralölgesellschaften ermitteln können. Das zeigt der Ende November von der Behörde vorgelegte Zwischenbericht. Hohe Preise und Unternehmensgewinne sind für sich genommen kein ausreichendes Indiz für kartellrechtswidriges Verhalten, heißt es aus Bonn.

Das Bundeskartellamt zieht Bilanz

Am 30. August 2022 stellte der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, den Jahresbericht 2020/2021 seiner Behörde vor. Im Mittelpunkt der Publikation stehen Kraftstoffpreise, der Umgang mit der Digitalbranche und Kartellverfolgungen. 105 Millionen Euro Bußgeld hat die Behörde 2021 verhängt und im Rahmen der Fusionskontrolle rund 1.000 Vorhaben geprüft.