Ab sofort: Abfragepflicht beim Wettbewerbsregister

Mit Stichtag 1. Juni 2022 sind für das Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt die Abfragepflicht öffentlicher Auftraggeber sowie diverse Auskunftsrechte für Unternehmen und natürliche Personen anwendbar. Die Behörde spricht vom „vollen Wirkbetrieb“ des Registers. Ziel ist es, Unternehmen wegen bestimmter Wirtschaftsdelikte aus Vergabeverfahren auszuschließen.