Unternehmen können Tragen religiöser Symbole untersagen

Es liegt keine unmittelbare Diskriminierung vor, wenn ein Unternehmen allgemein und unterschiedslos allen Arbeitnehmenden das sichtbare Tragen religiöser, weltanschaulicher oder spiritueller Zeichen untersagt, so der Europäische Gerichtshof. Mittelbar ist eine Ungleichbehandlung allerdings denkbar, wenn eine Verpflichtung „in besonderer Weise benachteiligt“.