KI kann kein Erfinder sein

Wie der Bundesgerichtshof (BGH) per Beschluss entschieden hat, kann nur eine natürliche Person Erfinder im Sinne des § 37 des Patentgesetzes (PatG) sein. Ein maschinelles, aus Hard- oder Software bestehendes System kann auch dann nicht als Erfinder benannt werden, wenn es über Funktionen künstlicher Intelligenz verfügt.
EU-Parlament verabschiedet KI-Gesetz

Der 13. März 2024 könnte ein historisches Datum werden: Das Parlament der Europäischen Union einigte sich auf das laut eigenen Angaben weltweit erste Gesetz, das Regelungen zur Künstlichen Intelligenz vorsieht. Zwei Ziele stehen im Mittelpunkt: die Sicherung von Grundrechten und die Förderung von Innovationen.
Initiative für KI-Einsatz in deutscher Justiz

Nordrhein-Westfalen und Bayern entwickeln und erproben gemeinsam ein speziell auf die Bedürfnisse der Justiz abgestimmtes Sprachmodell. Dafür haben die beiden Bundesländer ein Forschungsprojekt ins Leben gerufen. Das Projekt läuft unter dem Namen „Generatives Sprachmodell der Justiz“ oder kurz GSJ.