Mehr Transparenz zur Kronzeugenregelung in Kartellverfahren

Die Europäische Kommission hat Leitlinien entwickelt, die Unternehmen die Antragstellung auf Kronzeugenstatus bei Beteiligung an einem Kartell erleichtern sollen. Das will sie mit einer leichteren Zugänglichkeit, mehr Transparenz und Berechenbarkeit erreichen.
Ausnahmsweise: Zuckerproduzenten dürfen sich mit Kapazitäten aushelfen

Die potenzielle Gasmangellage wirkt sich jetzt auf das deutsche Kartellrecht aus. Wie das Bundeskartellamt mitteilte, dürfen die vier in Deutschland beheimateten Zuckerproduzenten einander Produktionskapazitäten zur Verfügung stellen, wenn aufgrund mangelnder Gasversorgung die Produktion in einzelnen Fabriken stillstehen sollte. Es gelten aber einige Bedingungen.