Justizministerium will Kapitalanleger in Deutschland starker schützen
Bis zum 31. August dieses Jahres ist die aktuelle Version des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) noch gültig. Mit den Mitte März vorgelegten Reformplänen will die Bundesregierung die Effizienz der Verfahren nochmals erhöhen.