Zweifel am Erreichen der Ziele

Die Gültigkeit der aktuellen Version des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes, kurz KapMUG, endet mit Ablauf des 31. August dieses Jahres. Reformbedürftig war das gute Stück ohnehin, wie die vielen großen und pressewirksamen Verfahren seit 2005 gezeigt haben. Ab September muss neues Recht gelten – werden die Hoffnungen erfüllt?