Keine Schadensersatzansprüche von Aktionären gegen Wirecard in der Insolvenztabelle

Das Landgericht München hat entschieden, dass kapitalmarktrechtliche Schadensersatzforderungen der Aktionäre von Wirecard nicht als Insolvenzforderung im Rang des § 38 der Insolvenzordnung (InsO) zur Insolvenztabelle angemeldet werden können.