Keine Schadensersatzansprüche von Aktionären gegen Wirecard in der Insolvenztabelle

Das Landgericht München hat entschieden, dass kapitalmarktrechtliche Schadensersatzforderungen der Aktionäre von Wirecard nicht als Insolvenzforderung im Rang des § 38 der Insolvenzordnung (InsO) zur Insolvenztabelle angemeldet werden können.
Kabinett verkürzt Prognosezeitraum für Überschuldungsprüfung

Das von der Bundesregierung beschlossene dritte Entlastungspaket enthält unter anderen Aspekten auch Veränderungen im Insolvenzrecht. Wesentlicher Bestandteil ist die Verkürzung des Prognosezeitraums für die Überschuldungsprüfung. Einher geht das mit Abmilderung der Insolvenzantragspflicht. Es handelt sich allerdings um zeitlich befristete Regelungen.