Fusionskontrolle erfasst auch weniger klassische Übernahmekonzepte

Wie das Bundeskartellamt mitteilt, kann die Übernahme von Mitarbeitenden der deutschen Fusionskontrolle unterliegen. Entscheidend ist neben der sogenannten Transaktionswertschwelle der Umfang der Tätigkeit des Zielunternehmens in Deutschland.