Honorarklausel bei Rechtsdienstleistungen muss transparent sein

Eine Zeithonorarklausel in einem Vertrag über Rechtsdienstleistungen muss so transparent ausgestaltet sein, dass der Klient oder die Klientin in der Lage ist, seine Entscheidung „mit Bedacht“ und „in voller Kenntnis der finanziellen Folgen des Vertragsabschlusses“ zu treffen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden.