Ab wann die Verjährungsfrist im europäischen Wettbewerbsrecht läuft

Die Verjährungsfrist für Schadensersatzklagen wegen einer Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht der Europäischen Union beginnt erst dann, wenn der Verstoß beendet ist und der Geschädigte Kenntnis davon erlangt hat, dass das infrage stehende Verhalten eine Zuwiderhandlung in diesem Sinne darstellt.