Angabe des Wohnorts im Handelsregister?

§ 43 der Handelsregisterverordnung sieht vor, dass in das Handelsregister neben dem Namen von Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern auch das Geburtsdatum und Wohnort aufzunehmen sind. Das müssen die Unternehmenslenker auch so hinnehmen, wie jetzt das Oberlandesgericht Celle festgelegt hat.

„Doppelslash“ nicht zur Kennzeichnung einer Firma geeignet

In einem Beschluss hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, dass die einem Unternehmensnamen vorangestellten Sonderzeichen „//“ nicht zur Kennzeichnung einer Firma geeignet sind. Zurecht hatte demnach das Registergericht die Eintragung in das Handelsregister abgelehnt.