Einsicht ins Grundbuch für Unternehmen mit berechtigtem Interesse

Die Bundesregierung schwimmt auf der Welle der Forderungen nach weniger Bürokratie. Das Bundesjustizministerium plant, Unternehmen mit berechtigtem Interesse die Einsicht in das Grundbuch zu erleichtern. Dafür will es die Verordnung zur Durchführung der Grundbuchordnung (GBV) ändern.