Google-Bewertung, ohne Kunde zu sein: Nur mit entsprechendem Hinweis

Das Oberlandesgericht Oldenburg war mit der Frage beschäftigt, ob ein Unterlassungsanspruch eines Unternehmens besteht, wenn jemand, der nicht Kunde ist, im Google-Profil eine negative Bewertung hinterlässt. Das ist erlaubt, wenn der klare Hinweis auf die Nichtkundeneigenschaft erfolgt.