Nur echte Schotten dürfen sich „Glen“ nennen

Ein Whiskyerzeuger aus Schwaben darf in der Bundesrepublik einen Whisky, der nicht Scotch Whisky ist, nicht unter der Bezeichnung „Glen Buchenbach“ vertreiben oder bewerben. Das hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg entschieden. Die Angabe „Glen“ spielt unmittelbar auf „Scotch Whisky“ an. Die Angabe auf den wahren Ursprung hilft nicht.