Coca-Cola ist mit Verfassungsbeschwerde erfolgreich

Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Urteile des Bundesarbeitsgerichts aufgehoben. Dieses hatte Coca-Cola und eine Hamburger Brauerei zur Zahlung höherer Zuschläge als tarifvertraglich vereinbart an in Nachtschicht Beschäftigte verurteilt. Das geht zu sehr zu Lasten der Tarifautonomie.