Auf Kapitalgesellschaft übergegangener Gewerbeverlust bleibt erhalten

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass ein ursprünglich im Betrieb einer Personengesellschaft entstandener und durch Anwachsung auf eine Kapitalgesellschaft übergegangener Gewerbeverlust nicht dadurch entfällt, dass Letztere im Wege eines Asset Deals den verlustverursachenden Geschäftsbereich veräußert.