Nachhaltigkeitsziele bei allen Gesetzgebungsvorhaben

Erstmals liegt in Deutschland ein einheitlicher und ressortübergreifender Standard vor, mit dem Nachhaltigkeitsziele vom Start weg in die praktische Rechtssetzung einbezogen werden können. Die Entwicklung geht auf eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Justiz (BMJ) und des Bundeskanzleramts zurück.