Ohne Weisungsfreiheit Tätigkeit als Syndikus für GmbH nicht möglich

Die Zulassung als Syndikus ist nicht möglich, wenn die betroffene Person als Geschäftsführer einer GmbH tätig ist und keine Regelung im Gesellschaftsvertrag enthalten ist. Das ist ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Wer beides sein möchte, sollte eine entsprechende Satzungsänderung durchsetzen.